Meister (m/w/d)
Strebt ein Anlagenmechaniker-Geselle eine praktisch-theoretisch orientierte Tätigkeit an, empfiehlt es sich, die Meisterprüfung abzulegen (Installations- und Heizungsbaumeister). Hier bekommt er weitere theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt, erhält die Befähigung einen Betrieb zu leiten und Lehrlinge auszubilden.
Meisterkurse werden von den Handwerkskammern, von privaten Bildungseinrichtungen und von staatlichen Schulen (meistens Berufskollegs) angeboten. Es besteht die Möglichkeit, die Meisterschule berufsbegleitend (ca. 2–3½ Jahre) zu besuchen, oder in Vollzeit (ca. 1–2 Jahre). Die Gesamtstundenzahl beträgt dabei zirka 1270 Stunden, wovon 700 Stunden auf den technischen Theorieteil entfallen.
In Deutschland einigten sich Bund und Länder sowie weitere Partner im Februar 2012 darauf, an Handwerks-, Industrie- und Handelskammern erworbene Meisterbriefe im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 einzuordnen. Damit steht ein Meisterabschluss mit dem Bachelor (B.Eng.,B.Sc.) auf der gleichen Stufe, ebenso der Techniker.
Die Handwerksordnung In Deutschland ist die Zugehörigkeit zum Handwerk nicht über die Betriebsgröße oder den Umsatz geregelt, sondern gesetzlich. Die Handwerksordnung legt fest, welche Berufe zum Handwerk zählen. Anlage A umfasst alle Berufe, für die eine Meisterprüfung die Voraussetzung zur Selbstständigkeit ist. Der Gesetzgeber fordert eine Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikationen für Berufe, die besonders gefahrgeneigt sind und/oder eine besondere Ausbildungsleistung erbringen. Anlage B1 nennt alle weiteren Handwerksberufe, in denen eine Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann. Das sogenannte „handwerksähnliche Gewerbe“ wird in Anlage B2 erfasst.